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   OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98   

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https://dejure.org/2001,11887
OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98 (https://dejure.org/2001,11887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2001 - 3 U 87/98 (https://dejure.org/2001,11887)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 3 U 87/98 (https://dejure.org/2001,11887)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 2 § 3
    Erforderlichkeit einer Gegen-Anzeige als Maßnahme der Schadensbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 312 O 402/97
  • OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98

Papierfundstellen

  • afp 2002, 50
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98
    Zu ersetzen sind die tatsächlich entstandenen Marktentwirrungskosten (z. B. ein vermehrter Werbeaufwand), soweit sie aus der Sicht eines verständigen Gewerbetreibenden erforderlich waren, um z. B. den guten Ruf der Ware oder des Unternehmens wieder herzustellen (BGH GRUR 1978, 187 - Alkoholtest).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 127/88

    Pressehaftung - Prüfungspflicht bei Inseraten

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98
    Die objektive Eignung und die Erforderlichkeit sind hierbei besonders sorgfältig zu prüfen, dabei sind die Möglichkeit der Gegendarstellung und das angemessene Verhältnis zwischen der Schwere des Verstoßes bzw. des Schadens und den Anzeigenkosten abzuwägen und die schutzwürdigen Belange des Verletzers zu berücksichtigen (BGH, a.a.O. - Alkoholtest; BGH GRUR 1979, 804 - Falschmeldung, GRUR 1986, 330 - Warentest III, GRUR 1990, 1012 - Pressehaftung; vgl. Köhler/Piper, UWG , 2. Auflage, vor § 13 UWG Rz. 98).
  • BGH, 03.12.1985 - VI ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht der Stiftung Warentest bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98
    Die objektive Eignung und die Erforderlichkeit sind hierbei besonders sorgfältig zu prüfen, dabei sind die Möglichkeit der Gegendarstellung und das angemessene Verhältnis zwischen der Schwere des Verstoßes bzw. des Schadens und den Anzeigenkosten abzuwägen und die schutzwürdigen Belange des Verletzers zu berücksichtigen (BGH, a.a.O. - Alkoholtest; BGH GRUR 1979, 804 - Falschmeldung, GRUR 1986, 330 - Warentest III, GRUR 1990, 1012 - Pressehaftung; vgl. Köhler/Piper, UWG , 2. Auflage, vor § 13 UWG Rz. 98).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 19/80

    Korrekturflüssigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98
    (a) Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung sind Marktverwirrung und Ansehensminderung, die durch unlautere Wettbewerbsmaßnahmen entstehen, ersatzfähige Vermögensschäden (BGH GRUR 1982, 489 - Korrekturflüssigkeit).
  • BGH, 06.04.1979 - I ZR 94/77

    Schadensersatz wegen Verletzung eines Ausstattungsrechts und Eingriffs in einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2001 - 3 U 87/98
    Die objektive Eignung und die Erforderlichkeit sind hierbei besonders sorgfältig zu prüfen, dabei sind die Möglichkeit der Gegendarstellung und das angemessene Verhältnis zwischen der Schwere des Verstoßes bzw. des Schadens und den Anzeigenkosten abzuwägen und die schutzwürdigen Belange des Verletzers zu berücksichtigen (BGH, a.a.O. - Alkoholtest; BGH GRUR 1979, 804 - Falschmeldung, GRUR 1986, 330 - Warentest III, GRUR 1990, 1012 - Pressehaftung; vgl. Köhler/Piper, UWG , 2. Auflage, vor § 13 UWG Rz. 98).
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